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Infos und Hinweise zur Grundsteuer 2025

Die Versendung der Grundsteuerjahresbescheide erfolgte am 28.01.2025 (Verzögerung durch den Poststreik)

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich durch die Veranlagung der neuen Grundsteuer 2025 Änderungen ergeben könnten. Bitte überprüfen Sie daher, ob im Bescheid auf das von Ihnen erteilte SEPA-Mandat hingewiesen wird. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir Sie, ein neues Mandat zu erteilen. Außerdem bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge zu prüfen und entsprechend den neu festgesetzten Beträgen anzupassen.

Bitte stellen Sie auch sicher, dass das aktuelle Buchungszeichen laut Grundsteuerbescheid bei jeder Zahlung angegeben wird.

Das Buchungszeichen ist oben rechts auf dem Grundsteuerbescheid aufgeführt und beginnt mit 5.0100. Die Angabe des Buchungszeichens ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlung richtig verbuchen zu können. Somit kann eine Rücküberweisung an Sie aufgrund einer nicht zuordenbaren Zahlung und ein daraus entstehendes Mahnverfahren vermieden werden.

Bitte prüfen Sie, ob sowohl ein erteiltes SEPA-Mandat zur Abbuchung besteht als auch ein von Ihnen eingerichteter Dauerauftrag. Falls ja, sollte eine Zahlungsweise beendet werden, um eine Doppelzahlung zu vermeiden.

Falls Sie Miteigentümer einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft sind, so sind Sie Gesamtschuldner. Nicht jeder Miteigentümer hat den festgesetzten Grundsteuerbetrag separat zu zahlen. Daher bitten wir Sie, sich mit Zahlungen innerhalb der Grundstücks- oder Erbengemeinschaft abzusprechen.

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform 2025

  • Was passiert, wenn ich Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid eingelegt habe?

Die Einsprüche, die sich allein auf die Verfassungskonformität beziehen, ruhen aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zum Abschluss der anhängigen Musterverfahren gegen das Landesgrundsteuergesetz.

Einsprüche, die Sie aus anderen Gründen (z. B. Berechnung Steuermessbetrag, Erfassungsfehler etc.) eingelegt haben, werden vom zuständigen Finanzamt bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Einsprüchen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Einspruchs kommen.

Auch wenn Sie Einspruch eingelegt haben, sind Sie ab 2025 verpflichtet, die von der Kommune festgelegte Grundsteuer zu zahlen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Sobald ein geänderter Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt ergeht, wird die Kommune ebenfalls einen geänderten Grundsteuerbescheid erlassen.

  • Was passiert, wenn ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde einlege?

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist daher innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist trotz Widerspruch zu bezahlen.

  • Was passiert, wenn ich mit den festgelegten Hebesätzen der Gemeinde nicht einverstanden bin?

Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 555 v.H., für die Grundsteuer B 332 v.H.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2024 eine Hebesatzsatzung mit Wirkung ab 01.01.2025 beschlossen. Die Satzung wurde am 06.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.

Ein Widerspruch gegen die Hebesätze müsste somit als unbegründet zurückgewiesen werden.

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