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Kartierungsarbeiten der TransnetBW

Spezifizierung von Kartierungsarbeiten im Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“ des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW
Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiberin das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, das Stromnetz instand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu dient auch das Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“. Hierbei wird die bestehende Freileitung um einen weiteren 380-kV-Stromkreis zubeseilt. Darüber hinaus sind Netzverstärkungsmaßnahmen in den betroffenen Schaltanlagen erforderlich. TransnetBW befindet sich aktuell in der Vorbereitung zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen. In diesem Zusammenhang sind Kartierungsarbeiten geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

TransnetBW informierte bereits in KW 07/2026 fristgerecht und ortsüblich über die Kartierungsarbeiten sowie über die betroffenen Flurstücke im Rahmen von P677. Die Kartierungsarbeiten wurden für den Zeitraum von KW 08/2026 bis KW 35/2026 angekündigt und werden vom beauftragten Unternehmen, Baader Konzept GmbH, zur Bestandsaufnahme ökologischer, biologischer, geographischer oder geologischer Sachverhalte durchgeführt.

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Je nach Artengruppe erfolgen diese in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Schlangenbrettern, Haselmaus-Tubes, Horchboxen, Reusen oder Hydrophon sowie Hand- und Kescherfängen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis hin zu mehreren Stunden pro Tag.

Auf folgenden Flurstücken werden in Kürze Haselmaus-Tubes bzw. Niströhren an Sträuchern und Bäumen im Rahmen der genannten Kartierungsarbeiten ausgebracht. Wir bitten die Ausbringungen für die Dauer von drei bis max. neun Monaten nicht zu entfernen.

Gemeinde
Gemarkung Flurstücke-Nr.
Neckarbischofsheim Neckarbischofsheim 2261; 11327; 11331


Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden. Diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

Informationen zum Projekt finden Sie unter:

https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/netzver-staerkung-neckar-odenwald/projektportraet.
Bei Rückfragen zu den Kartierungsarbeiten oder

Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an:
TransnetBW GmbH
Frau Anja Putterstein
Gebäude Look21
Heilbronner Straße 51–55
70191 Stuttgart
dialognetzbau@transnetbw.de
0800/3804701

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