Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Details

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

NameAnbieterZweckAblauf
wireneckarbischofsheim.deDer Cookie ist für die sichere Anmeldung und die Erkennung von Spam oder Missbrauch der Webseite erforderlich.Session
cmnstrneckarbischofsheim.deSpeichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies.1 Jahr

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

NameAnbieterZweckAblauf
_gaGoogleRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_gatGoogleWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken.1 Tag
_gidGoogleRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren1 Tag
Schnellzugriff

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim am 26. November 2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Änderungen

  1. Der § 13 erhält folgende Fassung:

§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

  1. Für die Benutzung der Unterkünfte wird eine monatliche Benutzungsgebühr erhoben. Diese setzt sich aus einer Pauschale für die Nutzungsentschädigung sowie der Betriebskostenpauschale zusammen.
  2. Die monatliche Benutzungsgebühr wird in zwei Gebäudekategorien unterteilt:

Kategorie 1: Wohnungen

(Hauptstraße 1, Hauptstraße 5, Hauptstraße 48, Kernerstraße 22, Untere Mühlbachgasse 3, Turmstraße 7, Bgm-Neuwirth-Str. 6, Akazienstr. 38, Von-Hindenburg-Straße 50)

Kategorie 2: Wohnheim (Von-Hindenburg-Straße 76)

3. Die Nutzungsentschädigung und die Betriebskosten werden mittels Pauschalen erhoben. Die Nutzungsentschädigung beträgt:

Wohnungen Wohnheim
Nutzungsentschädigung 13,40 € / m² 201,00 € / Platz
Betriebskostenpauschale 105,00 € / Person 129,00 € / Platz
Stromkostenpauschale 16,00 € / Person 30,00 € / Platz

4. Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahren- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Neckarbischofsheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Neckarbischofsheim, den 26. November 2024

gez.

Thomas Seidelmann

Bürgermeister

vorheriger Artikel nächster Artikel