Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim am 26. November 2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Änderungen
- Der § 13 erhält folgende Fassung:
§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
- Für die Benutzung der Unterkünfte wird eine monatliche Benutzungsgebühr erhoben. Diese setzt sich aus einer Pauschale für die Nutzungsentschädigung sowie der Betriebskostenpauschale zusammen.
- Die monatliche Benutzungsgebühr wird in zwei Gebäudekategorien unterteilt:
Kategorie 1: Wohnungen
(Hauptstraße 1, Hauptstraße 5, Hauptstraße 48, Kernerstraße 22, Untere Mühlbachgasse 3, Turmstraße 7, Bgm-Neuwirth-Str. 6, Akazienstr. 38, Von-Hindenburg-Straße 50)
Kategorie 2: Wohnheim (Von-Hindenburg-Straße 76)
3. Die Nutzungsentschädigung und die Betriebskosten werden mittels Pauschalen erhoben. Die Nutzungsentschädigung beträgt:
Wohnungen | Wohnheim |
Nutzungsentschädigung | 13,40 € / m² | 201,00 € / Platz |
Betriebskostenpauschale | 105,00 € / Person | 129,00 € / Platz |
Stromkostenpauschale | 16,00 € / Person | 30,00 € / Platz |
4. Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahren- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Neckarbischofsheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Neckarbischofsheim, den 26. November 2024
gez.
Thomas Seidelmann
Bürgermeister