Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan - die vorbereitende Bauleitplanung
Die Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, die mittel- bis langfristige beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet darzulegen, sowie die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung gemäß den Bedürfnissen der Stadt Neckarbischofsheim darzustellen.Außerdem ist er den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Der Flächennutzungsplan hat keine gesetzlich geregelte Geltungsdauer. Er sollte jedoch spätestens nach 15 Jahren nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft werden und, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder neu entstehen.Im Flächennutzungsplan dargestellte Flächen können sein: Bauflächen, differenziert in Wohnbauflächen (W), Mischgebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S)Ver- und Entsorgungsanlagen, Erschließungsanlagen, GemeinbedarfsflächenGrün- und Freiflächen, Flächen für Natur- und LandschaftsschutzWasserflächen und Flächen für Wasserwirtschaft und HochwasserschutzGeländemodellierung, Abbau von Bodenschätzen und belastete Böden.
Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Er bildet aber für die Behörden die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung.
Der Bebauungsplan - die verbindliche Bauleitplanung
Wenn Sie in Neckarbischofsheim oder seinen Stadtteilen bauen möchten oder auf Ihrem Grundstücke eine bauliche Veränderung planen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Vorgaben es für Ihr Grundstück gibt. Dieses kann dem Bebauungsplan entnommen werden. Er enthält verbindliche Festlegungen u.a. zu der Nutzungsart, zu bebaubaren Flächen, Bebauungsdichte, Gebäudehöhen, Pflanzungen, Dachgestaltung und Verkehrsflächen.
Ein Bebauungsplan bezieht sich immer auf einen räumlich begrenzten Teil des Gemeindegebiets und wird aus dem Flächennutzungsplan - als vorbereitender Bauleitplan - entwickelt. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Ein Bebauungsplan besteht grundsätzlich aus zeichnerischen Festsetzungen, textlichen Festsetzungen, Hinweisen und einer Begründung. Ergänzt werden diese Unterlagen zumeist durch einen Umweltbericht sowie Fachgutachten.
Was ist in einem Bebauungsplan festgesetzt?
In einem Bebauungsplan kann eine Vielzahl von Festsetzungen getroffen werden – unter anderem Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen oder Gewerbe), Maß der baulichen Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe, überbaute Grundfläche),Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (z.B. Größe, Lage und Form der Baufenster),Verkehrsflächen und ihre ZweckbestimmungFlächen für Gemeinbedarf (z.B. Schulen, Kindergärten, Verwaltung)Grünflächen (z.B. Spielplätze, Friedhöfe, Parks)Vorkehrungen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (z.B. Lärmschutz)
Wichtig ist die Unterscheidung in zwei Arten von Bebauungsplänen:
Der qualifizierte Bebauungsplan & der einfache Bebauungsplan
Der qualifizierte Bebauungsplan enthält mindestens Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, örtliche Verkehrsflächen. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist dann abschließend nach diesem Bebauungsplan zu beurteilen.
Fehlen eine oder mehrere dieser Festsetzungen, so handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Um Aussagen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich machen zu können, müssen §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch hinzugezogen werden (Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- bzw. Außenbereich).
Rechtskräftige Bebauungspläne können Sie unter Bebauungspläne einsehen. Beachten Sie dabei bitte die Hinweise zur Planauskunft. Falls Sie Fragen zu Bebauungsplänen haben, so kommen Sie doch zu einem persönlichen Gespräch zu uns ins Rathaus.