Bebauungspläne
Hinweise zur Bebauungsplanauskunft
Achtung: Die hier abrufbaren digitalen Pläne haben keine Rechtsverbindlichkeit. Nur die beim Stadtplanungsamt einsehbaren Originalpläne sind rechtsverbindlich. Darüber hinaus sind nicht alle rechtskräftigen Bebauungspläne aufgeführt. Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt können Sie bei der Stadtverwaltung nachfragen.
Bitte beachten Sie bei der Online-Auskunft, die Ihnen zur Verfügung steht, folgendes:
Es können für bestimmte Teilgebiete der Gemeinde zwei oder mehrere Bebauungspläne gelten. Bebauungspläne können durch Änderungsverfahren geändert oder ergänzt worden sein. Ebenso ist es möglich, dass für ein bestimmtes Gebiet kein geltender Bebauungsplan vorhanden ist, oder ein Bebauungsplan erst in der Aufstellungsphase ist. Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf Grundstücken, die außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen, müssen die §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches hinzugezogen werden. Es ist möglich, dass ein Bebauungplan nicht die einzig geltende Regelung für ein bestimmtes Grundstück darstellt. Außer den Festlegungen des Bebauungsplanes können noch andere Satzungen und Verordnungen gelten. Inhalte, die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche oder andere rechtsbezogene Informationen beinhalten, begründen keinen Rechtsanspruch des Nutzers gegenüber der Stadt Leonberg. Die Inhalte dienen der Vorabinformation und sind rechtlich unverbindlich. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Sachbearbeiter der Stadtverwaltung. Durch die elektronische Verarbeitung von Plänen können Veränderungen gegenüber dem Original eintreten, z. B. in Bezug auf Maßgenauigkeit oder farbliche Darstellung. Aufschluss über die Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen geben Ihnen die Baunutzungsverordnung (BauNVO vom 23.01.1990) und die Planzeichenverordnung (PlanzVO 90 vom 18.12.1990 BGBL I 1991 S. 58)
Bebauungsplan "Bitzwiesen"
Änderung des Bebauungsplanes „Bitzwiesen“ / Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 25.07.2017 den Bebauungsplan „Bitzwiesen“, 2. Änderung mit den zu diesem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB wurde der Bebauungsplan dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Mit Erlass vom 12.03.2018 hat das Landratsamt den Bebauungsplan mit den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan „Bitzwiesen“, 2. Änderung mit den zu diesem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 10. August 2018 in Kraft.