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Bürgerbeteiligung

Bebauungsplan "Solarpark Heidäcker"

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 eine Abwägung vorgenommen über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Die in diesem Zusammenhang fortgeschriebenen Entwürfe des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Heidäcker“ wurden vom Gremium gebilligt.

Des Weiteren wurde beschlossen, die Öffentlichkeit in Form einer Auslegung der Entwürfe am weiteren Verfahren zu beteiligen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Heidäcker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Neckarbischofsheim geschaffen werden. Die geplante Solar-Freiflächenanlage soll dazu beitragen, den regenerativen Anteil an der Stromerzeugung im Gemeindegebiet zu erhöhen, den Ausstoß von CO2 zu verringern und damit auch einen Beitrag hinsichtlich der Ziele des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu leisten.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom 18.09.2023 bis 20.10.2023 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 1, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen sind in diesem Zeitraum hierzu möglich.

Solarpark Heidäcker


Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Mühlstraße“

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 13.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Mühlstraße“ im Ortsteil Untergimpern gefasst. Der Satzungsentwurf wurde vom Gremium gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel und Zweck des Satzungsentwurfs ist es, eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und durch einzelne Festsetzungen sicherzustellen, dass sich die hier zukünftig zulässige Bebauung in das Ortsbild und die Siedlungsstruktur des westlichen Ortsrandes von Untergimpern einfügt.

Stellungnahmen hierzu sind in der Zeit vom 09.08. bis 10.09.2021 möglich.

Mühlstraße


2. Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Linsenkuchen“

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 20.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unter dem Linsenkuchen“, 2. Änderung gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften wurde vom Gremium gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Inhalt der Änderung ist eine Anpassung der Festsetzungen zur Zulässigkeit von Garagen und Carports, zur Fassadengestaltung sowie zu Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Stellungnahmen hierzu sind in der Zeit vom 10.05. bis zum 11.06.2021 möglich.