Bürgerbeteiligung
Bebauungsplan „Neues Schloss“
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt.
Ziel und Zweck der Planung
Neben dem Alten Schloss aus dem 16. Jahrhundert ließ Franz Ludwig von Helmstatt 1829 nach Abriss des „Neuen Steinhauses“ das sog. „Neue Schloss“ im Stil des Klassizismus errichten, welches später noch durch Anbauten erweitert wurde. 1966 wurde das Neue Schloss von der Familie von Helmstatt an die Stadt veräußert. Nach erneutem Verkauf wird das Neue Schloss seit 2001 als Hotel genutzt. 2019 wurde seitens des damaligen Pächters ein Insolvenzantrag gestellt, danach ruhte der Hotelbetrieb einige Zeit bevor mit einem neuen Pächter die Wiederaufnahme des Hotelbetriebes erfolgte.
Seitens der Stadt wird die derzeitige Hotelnutzung als sinnvolle Ergänzung des örtlichen Angebotes gesehen und unterstützt.
Es ist die städtebauliche Zielsetzung, die Hotelnutzung im Neuen Schloss dauerhaft zu erhalten. Jedoch ist der Bereich des Neuen Schlosses derzeit nicht mit einem Bebauungsplan überplant und daher als unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB einzustufen.
Zur Sicherstellung der o.g. städtebaulichen Zielsetzung der Gemeinde ist die Überplanung des Bereiches mit einem Bebauungsplan erforderlich.
Mit dem Aufstellungsbeschluss am 05.07.2022 wurde dieses Bebauungsplanverfahren eröffnet. Inhalt des Bebauungsplanes ist vorrangig die Sicherung der bestehenden Nutzung im Neuen Schloss. Die sonstigen Festsetzungen orientieren sich eng am Bestand des Gebäudes.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat beschlossen die Veröffentlichung/öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Beschluss wurde am 09.05.2025 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Planauslegung statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus zeichnerischem Teil und Textteil ist mit Begründung in der Zeit vom 19.05.2025 bis 23.06.2025 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer 1, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können der Stadt Neckarbischofsheim Stellungsnahmen unter der E-Mail-Anschrift juergen.boehm@neckarbischofsheim.de elektronisch übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 74924 Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Formulare
Bebauungsplan „Heidäckersiedlung 7“
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Heidäckersiedlung 7“ gefasst und den Entwurf gebilligt.
Ziel und Zweck der Planung
Es ist das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, auf der Hofstelle eines hier vorhandenen Reiterhofes die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von zwei kleinen Wohnhäusern und einem Pavillon zu schaffen. Die Gebäude sollen als Ferienhäuser ausschließlich für Urlaubsgäste, aber auch für die Betreuung und die Unterbringungen der Teilnehmer pädagogischer Ferienprogramme und Kurse als Übernachtungsmöglichkeit bzw. als Räumlichkeit für Workshops und Lehrgänge, genutzt werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Planauslegung statt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird, einschließlich der Vorhabenpläne und der Begründung in dem Zeitraum vom 12.05.2025 bis 13.06.2025 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer 1, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können der Stadt Neckarbischofsheim Stellungsnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter der E-Mail-Anschrift juergen.boehm@neckarbischofsheim.de elektronisch übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 74924 Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen.
Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Formulare
Bebauungsplan "Solarpark Heidäcker"
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 eine Abwägung vorgenommen über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Die in diesem Zusammenhang fortgeschriebenen Entwürfe des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Heidäcker“ wurden vom Gremium gebilligt.
Des Weiteren wurde beschlossen, die Öffentlichkeit in Form einer Auslegung der Entwürfe am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Heidäcker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Neckarbischofsheim geschaffen werden. Die geplante Solar-Freiflächenanlage soll dazu beitragen, den regenerativen Anteil an der Stromerzeugung im Gemeindegebiet zu erhöhen, den Ausstoß von CO2 zu verringern und damit auch einen Beitrag hinsichtlich der Ziele des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu leisten.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom 18.09.2023 bis 20.10.2023 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 1, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen sind in diesem Zeitraum hierzu möglich.
Solarpark Heidäcker
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Mühlstraße“
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 13.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Mühlstraße“ im Ortsteil Untergimpern gefasst. Der Satzungsentwurf wurde vom Gremium gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ziel und Zweck des Satzungsentwurfs ist es, eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und durch einzelne Festsetzungen sicherzustellen, dass sich die hier zukünftig zulässige Bebauung in das Ortsbild und die Siedlungsstruktur des westlichen Ortsrandes von Untergimpern einfügt.
Stellungnahmen hierzu sind in der Zeit vom 09.08. bis 10.09.2021 möglich.
Mühlstraße
2. Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Linsenkuchen“
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 20.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unter dem Linsenkuchen“, 2. Änderung gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften wurde vom Gremium gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Inhalt der Änderung ist eine Anpassung der Festsetzungen zur Zulässigkeit von Garagen und Carports, zur Fassadengestaltung sowie zu Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Stellungnahmen hierzu sind in der Zeit vom 10.05. bis zum 11.06.2021 möglich.