Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Anmeldung bei der Meldebehörde

Nach dem baden-württembergischen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
In Neckarbischofsheim ist hierfür das Bürgerbüro im Rathaus zuständig, wo die Bürgerinnen und Bürger ohnehin die meisten "normalen" Verwaltungsgänge erledigen können.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Zur Anmeldung ist das "persönliche Erscheinen" erforderlich, bitte bringen sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben geändert werden können.

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist zurück. Seit dem 1.11.2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Bitte nutzen Sie hierfür das unten beigefügte Formular.

Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung können keine Anmeldungen mehr vorgenommen werden.

Frist/Dauer

Anmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Wohnungsbezug.

Kosten/Leistung

An- und Abmeldung bei den Meldebehörden sind gebührenfrei.

Formular

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr