Hochwasserschutz in Baden-Württemberg

Mit dem Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 22.12.2003 wurden die Bestimmungen zum Hochwasserschutz in Baden-Württemberg grundlegend überarbeitet. Das geänderte Wassergesetz beinhaltet eine gesetzliche Ausweisung von Überschwemmungskernbereichen sowie von Hochwasser gefährdeten Gebieten. Da Hochwasser zu den aktuellen Themen in Baden-Württemberg gehört, ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Daher werden seit 2003 alle in Frage kommenden Gewässerabschnitte auf Ihr Hochwasserrisiko hin überprüft und die Folgen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt abgeschätzt. Diese konkreten Gefahren sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt.


Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte der Stadt Neckarbischofsheim

Die Ermittlung der Bereiche mit signifikantem Hochwasserrisiko gibt eine erste Information darüber, wo in Baden-Württemberg mit größeren Hochwasserereignissen und Schäden gerechnet werden muss. In diesen Bereichen ist die Eigenvorsorge besonders wichtig. Informieren Sie sich daher über die möglichen Gefahren, die Sie betreffen, mithilfe der Gefahrenkarten. Schon bei Planung und Bau können Sie Maßnahmen treffen, zum Beispiel durch den Verzicht auf einen Keller oder die Verwendung geeigneter Baumaterialien. Außerdem ist es ratsam sich bei einem Versicherer zu informieren, wie man sich gegen Hochwasserschäden absichern kann.

Hinweis: In Überschwemmungsgebieten einschließlich der Überschwemmungskernbereiche gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem benötigen alle Erhöhungen oder Vertiefungen der Erdoberfläche sowie die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von jeglichen Bauten und sonstigen Anlagen eine wasserrechtliche Genehmigung. In Überschwemmungskernbereichen gilt dies auch für das Anlegen oder Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen. Zusätzlich ist dort der Umbruch von Grünland verboten. In Überschwemmungsgebieten, Überschwemmungskernbereichen und in hochwassergefährdeten Gebieten gelten die Bestimmungen der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Hochwassergefahrenkarten können Sie auch im Internet unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de einsehen. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur Hochwasservorsorge, zur Hochwasservorhersage sowie viele weitere Fragen rund um das Thema Hochwasser.

Die Hochwassergefahrenkarten der Stadt Neckarbischofsheim sowie ein Leitfaden zu den Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg finden sie hier:

Hochwassergefahrenkarte Neckarbischofsheim (5,3 MB)

Hochwassergefahrenkarte Untergimpern (3,6 MB)

Leitfaden zu den Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg (2,4 MB)

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