Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A-Z an. So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
Veröffentlichungssperre bei Alters- und Ehejubiläen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre
Gemeinde bei Ihrem Geburtstag oder Ihrem
Ehejubiläum dieses Ereignis sowie weitere
Informationen wie beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift
veröffentlicht und an Presse und Rundfunk
weitergibt, so können Sie widersprechen.
Hierfür ist keine
Begründung erforderlich.
Hinweis: Gemeinden nehmen jedoch nicht jeden runden
Geburtstag oder jedes Ehejubiläum zum Anlass
für eine
Veröffentlichung. Meist erfolgt eine
Veröffentlichung
frühestens zum 70. Geburtstag oder zum 50.
Hochzeitstag ("Goldene Hochzeit").
Die Gemeinden weisen einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Mitarbeiter
Zugehörigkeit zu Sachgebieten
Verfahrensablauf
Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann zur Überprüfung Ihrer Identität folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Formular
Veröffentlichungssperre (98 KB)