Wir bitten um Beachtung!
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Wichtig ist, dass Sanierungsfördermittel nur gewährt werden können, wenn vor Baubeginn eine Vereinbarung über die Erneuerung von Gebäuden abgeschlossen wird, in der Zuschusshöhe, Durchführungszeitraum, Leistung etc. geregelt werden. Hierzu werden Kostenvoranschläge oder gegebenenfalls eine Gesamtkostenaufstellung nach Gewerken gemäß DIN 276 benötigt.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass Mittel zur Förderung von Privatmaßnahmen nur dann zur Verfügung stehen, wenn diese durch den Haushalt der Stadt Neckarbischofsheim abgedeckt sind.
Auch wenn die steuerliche Abschreibung in Anspruch genommen werden soll, muss vor Baubeginn eine Vereinbarung abgeschlossen werden.
Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim
Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
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