Zustellung der Grundsteuerbescheide
In diesem Jahr erfolgt eine Umstellung, das bedeutet, dass NUR noch Grundsteuerbescheide verschickt werden, in denen ÄNDERUNGEN in den Eigentumsverhältnissen oder in der Bewertung der Grundstücke erfolgt.
Für alle anderen Steuerpflichtigen, die nicht am automatisierten Abbuchungsverfahren teilnehmen, gilt somit der Steuerbescheid, den sie im letzten Jahr erhalten haben.
Hierauf haben wir im letztjährigen Bescheid bzw. nochmals in der Veröffentlichung letzte Woche im Amtsblatt hingewiesen.
Für die Steuerpflichtigen, die bereits am automatisierten Abbuchungsverfahren teilnehmen, gilt diese Regelung schon mehrere Jahre.
Wir bitten um Beachtung.