Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer werden fällig

Zum 15.02.2016 wird die 1. Rate der Grundsteuer bzw. die 1. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer zur Zahlung fällig.

Wir bitten um pünktliche Zahlung, da bei Verzug Mahngebühren und Säumnis-zuschläge nach der Abgabenordnung erhoben werden muß.
Den Bankabbuchern wird fristgerecht abgebucht.

Das Buchungszeichen beginnt für
Grundsteuer mit 5.0100.
Gewerbesteuer mit 5.0101.
Hundesteuer mit 5.0102.

Durch die Angabe des Buchungszeichens erleichtern Sie der Stadtkasse das Zuordnen der Zahlung und vermeiden evtl. Fehlbuchungen.

Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab diesem Jahr nur noch Jahres-Grundsteuerbescheide versendet werden, wenn sich Veränderungen in der Grundsteuerhöhe, den Zahlungsmodalitäten oder in den Eigentumsverhältnissen ergeben haben.

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

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