Bericht zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Neckarbischofsheim am 26.01.2017
Bei der Versammlung im Feuerwehrgerätehaus Neckarbischofsheim waren 48 Jagdgenossen mit insg. 545,8151 ha Grundstücksfläche anwesend oder vertreten und stimmberechtigt.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
- Zulassung von Nicht-Jagdgenossen zur Versammlung
- Weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
- Satzung der Jagdgenossenschaft Neckarbischofsheim
- Zustimmung zum Abschluss von Pachtverträgen mit neuen Pächtern
Ein separater Beschluss über die anderweitige Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung kam aufgrund einer zwar vorhandenen Flächenmehrheit aber einer fehlenden Stimmenmehrheit nicht zustande. Hier gilt der Beschluss vom 23.04.2001 weiter, der unverändert in den § 16 Abs. 1 der neu beschlossenen Satzung übernommen wurde. Dieser lautete: „Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeindeverwaltung zweckgebunden für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft und für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen zur Verfügung gestellt wird.“
Info zum Auskehranspruch:
Vorbehaltlich einer weitergehenden Prüfung und etwaiger Änderungen kann jeder Jagdgenosse seinen Auskehranspruch für das vergangene Jagdjahr innerhalb eines Monats nach Ablauf von diesem (jährlich zum 31.03.) geltend machen.
Neckarbischofsheim, den 10.02.2017
Für den Jagd- bzw. Gemeindevorstand:
gez. Tanja Grether, Bürgermeisterin