Verschmutzung von Feldwegen
In der Vergangenheit gingen immer wieder Beschwerden über Verschmutzungen durch herabfallende Ladung oder verschmutzte Reifen auf Feldwegen und Straßen ein.
Die Reinigungspflicht ist gesetzlich geregelt und besagt, dass die Verschmutzung der Straße verboten ist, sobald sie den Verkehr gefährdet oder dieser erschwert wird. Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim möchte daher alle Landwirte darum bitten, die Wege nach verrichteter Feldarbeit vom gröbsten Schmutz zu säubern. Um Beachtung und Verständnis wird ebenfalls gebeten.