Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren sind Änderungen der versiegelten Flächen vom Grundstückseigentümer unverzüglich mitzuteilen.

Die Abwassergebühr teilt sich auf in die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr.

Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird das bezogene Frischwasser als Maßstab herangezogen. Die versiegelten Flächen auf dem Grundstück sind die Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr. Maßgeblich sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, die an die Kanalisation angeschlossen sind oder über die Straße entwässert werden. 
 
Wir weisen darauf hin, dass der Grundstückseigentümer gemäß unserer Abwassersatzung verpflichtet ist,
 
Änderungen an der Größe oder den Versieglungsgrad der bebauten und versiegelten Flächen über 10 m²,die Ablage von neuen Hofflächen, Stellplätzen, Wegen,die Entsiegelung bisher berücksichtigter Flächen sowiedie Schaffung und Veränderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser
(nur Zisternen mit einem Mindestfassungsvolumen von 2 m³, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind)
unverzüglich mitzuteilen.
 
Bei Fragen stehen Ihnen im Rathaus Frau Saam, Kämmerei, Tel.: 07263/607-31und für technische Fragen Herr Bohn, Tel.: 07263/607-41 zur Verfügung. 

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
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74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
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