Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Abmeldung eines Gewerbes

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde anmelden.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Die Abmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Für die Gewerbeabmeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt im Bürgerbüro der Stadt Neckarbischofsheim aus beziehungsweise steht auch auf dieser Seite (klick) zum Download zur Verfügung. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde kann die Anzeige der Gewerbeabmeldung auch elektronisch über das Internet unter Verwendung der elektronischen Signatur erfolgen. Wenn keine elektronische Signatur eingesetzt wird, müssen Sie der zuständigen Stelle einen unterschriebenen Ausdruck der Abmeldung per Post zusenden.

Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.


 

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist

Hinweis: In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären.

Frist/Dauer

Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung/Betriebsauflösung fällig.

Kosten/Leistung

In Neckarbischofsheim kostet die Gewerbeabmeldung derzeit 10,-- Euro.

Sonstiges

Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich beziehungsweise elektronisch, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung umgehend zugeschickt.
Ansonsten bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

Rechtsgrundlage

Formular

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr