Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Anmeldung zur Hundesteuer

Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei der Stadt Neckarbischofsheim in der Steuerabteilung anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Steuerabteilung im Rathaus ausliegt. Das Formular stellen wir Ihnen auch auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • EU-Heimtierausweis oder Kaufvertrag
  • Handelt es sich um einen Hund, bei dem Sie eine Steuerbefreiung nach § 7 der aktuellen Hundesteuersatzung beantragen wollen, setzten Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, da eventuell weitere Unterlagen benötigt werden.

Frist/Dauer

Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in der Stadt Neckarbischofsheim anzumelden.

Kosten/Leistung

Die Hundesteuer beträgt 96,- Euro jährlich für den Ersthund.

Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, erhöht sich der Steuersatz auf 192,- Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund.

Die Steuer für einen Kampfhund (Ersthund) i.S.v. § 6 der Hundesteuersatzung beträgt 600,- Euro.

Für jeden weiteren Kampfhund erhöht sich der Steuersatz auf 1.200,- Euro.

Die Zwingersteuer beträgt 204,- Euro.
 
Bei Verlust der Hundesteuermarke erhalten Sie gegen eine Gebühr von 7,50 Euro eine Ersatzmarke.
 
In bestimmten Fällen wird eine Steuerbefreiung gewährt, z.B. bei Tierheim- oder Jagdhunden (siehe auch § 7 der Hundesteuersatzung). Bitte erkundigen Sie sich bei unseren Mitarbeitern, ob die Befreiungsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Neckarbischofsheim.

Formulare

Satzung

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr