Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Zentralregisterauszüge müssen persönlich beantragt werden. Nur bei juristischen Personen ist in Ausnahmefällen eine schriftliche Antragstellung möglich. Die Gebühr ist in diesem Fall mit Verrechnungsscheck zu entrichten.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bei schriftlicher Beantragung sind jedoch entsprechende Kopien beizufügen.
Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
  • wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)

Hinweis: Hier finden Sie weitere Infos für einen Gewerbezentralregister-Auszug (GZR-Auszug)

Kosten/Leistung

13 Euro

Rechtsgrundlage

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr