Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
Beantragung eines Wahlscheins
Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder durch Briefwahl abzugeben.
Mögliche Gründe für die Beantragung eines Wahlscheins sind:
- Sie halten sich am Wahltag aus wichtigem Grund außerhalb Ihres Wahlbezirks auf.
- Sie sind umgezogen und erscheinen in Ihrem neuen Wahlbezirk noch nicht im Wählerverzeichnis.
- Sie können aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen.
Tipp: Behinderte Menschen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal benutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Ob in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal vorhanden ist, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Mitarbeiter
Zugehörigkeit zu Sachgebieten
Voraussetzungen
Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungskarte bekommen Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Gemeinde zugesandt.
Hinweis: Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht rechtzeitig bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigungskarte
- durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter
- schriftlich
Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Formulars. Möglich sind auch Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail. - über das Internet, sofern Ihre Gemeinde das anbietet
Erforderliche Unterlagen
- die Wahlbenachrichtigungskarte
Frist/Dauer
Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig.
Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, stellen.
Hinweis: In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung des Wahlscheins sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.
Kosten/Leistung
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.