Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.

Jugendliche, die das 10. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erhalten, der jeweils nur ein Kalenderjahr gilt. Mit Sachkundenachweis können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit lösen.

Bereits ausgestellte Fünfjahresfischereischeine bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.

Alle Bundesländer haben die in den jeweiligen Ländern erteilten Fischereischeine gegenseitig anerkannt. Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland ist ein dort ausgestellter Fischereischein in Baden-Württemberg noch längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres gültig.

Urlaubern aus dem Ausland, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.

Neben dem Fischereischein wird jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts benötigt, in dessen Gewässer Sie fischen wollen.

Team

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

Personen, die das 10. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, kann (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) ein Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt.

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Antragsteller muss das 10. Lebensjahr vollendet haben und die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde nachweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme am Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.

Tipp: Weitere Informationen zum Fischereischein und zur staatlichen Fischerprüfung in Baden-Württemberg werden im Onlineangebot des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Download angeboten.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (gegebenenfalls durch einen Dritten mit einer Vollmacht) erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)
  • Lichtbild

Kosten/Leistung

Die Gebühren für die Erteilung der Fischereischeine werden von den Gemeinden festgesetzt.
Außer beim Jugendfischereischein ist zusätzlich eine Fischereiabgabe von 6 Euro je Kalenderjahr zu bezahlen.

Sonstiges

Das Fischereigesetz, die Landesfischereiverordnung und weitere Hinweise zur Fischerei und dem Fischereischein (z.B. auch zu den Lehrgängen) finden sich auf der Internetseite der Fischereiforschungsstelle des Landes oder auf der Internetseite des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz Baden-Württemberg e.V.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

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Montag
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