Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Gaststättenangelegenheiten

Gaststättenerlaubnisse erteilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
Ansprechpartner ist Frau Salch,
Telefon 06221/522-1328.
Der Antrag ist allerdings über die Stadtverwaltung einzureichen.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag 2fach
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Gesundheitszeugnis
  • Kopie des Pachtvertrags oder Grundbuchauszug (bei Eigentum)
  • Pläne der Gaststätte mit Toilettenanlagen
  • steuerliche Zuverlässigkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde und des Finanzamts

Satzung

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr