Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A-Z an. So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
KFZ-Stilllegung
Zuständig ist die KFZ-Zulassungsbehörde des Landkreises, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Beantragung muss durch den Antragsteller persönlich erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges
- Evtl. Vollmacht; Ausweis des Beauftragten; Kopie oder Original des eigenen Ausweises
Kosten/Leistung
5,60 € bis 10,70 €
5,10 € für den Verwendungsnachweis
Weitere Informationen finden Sie unter dem fogenden Link : Rhein-Neckar-Kreis Kfz-Abmeldung