Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A-Z an. So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

KFZ-Stilllegung

Zuständig ist die KFZ-Zulassungsbehörde des Landkreises, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Beantragung muss durch den Antragsteller persönlich erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges
  • Evtl. Vollmacht; Ausweis des Beauftragten; Kopie oder Original des eigenen Ausweises

Kosten/Leistung

5,60 € bis 10,70 €
5,10 € für den Verwendungsnachweis

Weitere Informationen finden Sie unter dem fogenden Link : Rhein-Neckar-Kreis Kfz-Abmeldung

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr