Bodenrichtwerte

Auf Grundlage des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt der Gutachterausschuss, als selbstständiges, unabhängiges und neutrales Sachverständigengremium, Immobilienwerte und sonstige Daten für die Wertermittlung. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadtverwaltung Sinsheim eingerichtet und unterstützt den Gutachterausschuss bei seiner Arbeit. Neben der amtlichen Verkehrswertermittlung (Gutachten) gehören die Festlegung der amtlichen Bodenrichtwerte und die Führung der Kaufpreissammlung zu seinen Aufgaben.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Sinsheim hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 in seiner Sitzung am 21.06.2022 für den östlichen Rhein-Neckar-Kreis beschlossen.

Die neuen Bodenrichtwerte sind jetzt offiziell gültig und können online in BORIS-BW eingesehen werden.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Nähere Informationen, auch über Bodenrichtwerte aus früheren Jahren, erhalten Sie bei den Mitarbeitern der

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Sinsheim.
per Mail an: gutachterausschuss@sinsheim.de
Tel. 07261404307
Fax 072614044524

Hinweise des gemeinsamen Gutachterausschusses zur neuen Grundsteuer (37 KB)

Bodenrichtwerte Neckarbischofsheim (9,3 MB)

Bodenrichtwerte Untergimpern (6 MB)

BORIS-Grundsteuer-BW

Anwendungshilfe für BORIS BW im pdf-Formal hier.. (286 KB)

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

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