Bürgerbeteiligung

Bebauungsplan "Solarpark Heidäcker"

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 eine Abwägung vorgenommen über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Die in diesem Zusammenhang fortgeschriebenen Entwürfe des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Heidäcker“ wurden vom Gremium gebilligt.
 
Des Weiteren wurde beschlossen, die Öffentlichkeit in Form einer Auslegung der Entwürfe am weiteren Verfahren zu beteiligen.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Heidäcker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Neckarbischofsheim geschaffen werden. Die geplante Solar-Freiflächenanlage soll dazu beitragen, den regenerativen Anteil an der Stromerzeugung im Gemeindegebiet zu erhöhen, den Ausstoß von CO2 zu verringern und damit auch einen Beitrag hinsichtlich der Ziele des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu leisten.
 
Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom 18.09.2023 bis 20.10.2023 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 1, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen sind in diesem Zeitraum hierzu möglich.

Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Mühlstraße“

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 13.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Mühlstraße“ im Ortsteil Untergimpern gefasst. Der Satzungsentwurf wurde vom Gremium gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ziel und Zweck des Satzungsentwurfs ist es, eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und durch einzelne Festsetzungen sicherzustellen, dass sich die hier zukünftig zulässige Bebauung in das Ortsbild und die Siedlungsstruktur des westlichen Ortsrandes von Untergimpern einfügt.
Stellungnahmen hierzu sind in der Zeit vom 09.08. bis 10.09.2021 möglich.

2. Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Linsenkuchen“

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 20.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unter dem Linsenkuchen“, 2. Änderung gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften wurde vom Gremium gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Inhalt der Änderung ist eine Anpassung der Festsetzungen zur Zulässigkeit von Garagen und Carports, zur Fassadengestaltung sowie zu Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Stellungnahmen hierzu sind in der Zeit vom 10.05. bis zum 11.06.2021 möglich.

- Bekanntmachung (671 KB)

- Offenlage zeichnerischer Teil (923 KB)

- Offenlage Begründung (1,3 MB)

- Offenlage Textteil (1,3 MB)

Änderung des Bebauungsplan "Bitzwiesen"

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Bitzwiesen“ gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, am nördlichen Gebietsrand auf einer bisher ausgewiesenen privaten Grünfläche PKW-Stellplätze zu errichten. Mit dieser Maßnahme soll sich die Parkierungssituation im Gewerbegebiet in diesem Bereich deutlich entspannen.

Die Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 17.08.2020 bis 18.09.2020 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer Nr. 1, 74924 Neckarbischofsheim, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Im Verlaufe der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Anregungen schriftlich oder mündlich beim Bürgermeisteramt der Stadt Neckarbischofsheim zur Niederschrift gebracht werden.

Änderung des Bebauungsplan "Unter dem Linsenkuchen"

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 28.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Unter dem Linsenkuchen", 1. Änderung gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 
Inhalt der Änderung ist eine Anpassung der für die Gebäudehöhen maßgebenden Bezugshöhen auf Grundlage der aktuellen Erschließungsplanung. 

Die Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 10.08.2020 bis 11.09.2020 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer Nr. 1, 74924 Neckarbischofsheim, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Im Verlaufe der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Anregungen schriftlich oder mündlich beim Bürgermeisteramt der Stadt Neckarbischofsheim zur Niederschrift gebracht werden.

Änderung des Bebauungsplan "Über den Forstgärten"

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Über den Forstgärten" gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, durch eine Erweiterung der überbaubaren Fläche eine bauliche Nachverdichtung im Änderungsbereich des Bebauungsplanes zu ermöglichen.

Die Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer Nr. 1, 74924 Neckarbischofsheim, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Im Verlaufe der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Anregungen schriftlich oder mündlich beim Bürgermeisteramt der Stadt Neckarbischofsheim zur Niederschrift gebracht werden.

Änderung des Bebauungsplanes "Untere Langenhardtwiesen"

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Langenhardtwiesen“ gefasst, den Änderungs-Entwurf gebilligt und beschlossen.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die zukünftig geltende Art der zulässigen Nutzung für den abgegrenzten Bereich neu zu definieren. Die Ausweisung soll sich einerseits an der im Plangebiet derzeit bestehenden Nutzung, aber auch an der im unmittelbaren Umfeld vorhandenen Wohnbebauung orientieren.

Darüber hinaus trägt die Planung der städtebaulichen Zielsetzung Rechnung, den räumlich erkennbaren östlichen Ortseingang der Stadt Neckarbischofsheim, unter anderem auch durch eine zukünftig hier zulässige Wohnbebauung, aufzuwerten.
 

Bebauungsplan "Solarpark Heidäcker"

Der Gemeinderat hat am 26.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Heidäcker“ gefasst und den die Entwürfe der Örtlichen Bauvorschriften am 13.12.2022  gebilligt. Des Weiteren wurde beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung der Entwürfe durchzuführen.
 
Ziel und Zweck der Planung sollen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Neckarbischofsheim sein. Die geplante Solar-Freiflächenanlage soll dazu beitragen, den regenerativen Anteil an der Stromerzeugung im Gemeindegebiet zu erhöhen, den Ausstoß von CO2 zu verringern und damit auch einen Beitrag hinsichtlich der Ziele des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu leisten.
 
Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom 13.03.2023 bis 14.04.2023 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 1, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen sind in diesem Zeitraum hierzu möglich.

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr